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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist ein sogenanntes unabhängiges Organ der Rechtspflege; die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt die Befähigung zum Richteramt voraus, die nach zwei erfolgreichen Staatsexamen (nach Studium und Referendarzeit) erlangt wird. Ein Rechtsanwalt kann von jedermann als Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist vom jeweiligen Rechtsgebiet abhängig, Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich. Bei Bedürftigkeit kann Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

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Stand: 20.04.2011
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Frage: In einem Darlehnsvertrag (von 2007) zwischen mir und meinem Sohn ist festgehalten, das das Darlehen als Grundschuld im Grundbuch des meinem Sohn gehörenden Grundstücks als Sicherheit eingetragen werde...
Antwort: Sehr geehrter Mandant, gerne beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt: 1. Aus dem Darlehensvertrag haben Sie einen schuldrechtlichen, durchsetzbaren und einklagbaren Anspruch auf Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Wenn die Eintragung erfolgt ist, ist das Darlehen sachenrechtlich, sprich ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: In einem Darlehnsvertrag (von 2007) zwischen mir und meinem Sohn ist festgehalten, das das Darlehen als Grundschuld im Grundbuch des meinem Sohn gehörenden Grundstücks als Sicherheit eingetragen werden soll. Da dies bisher nicht geschehen ist, soll dies jetzt möglichst bald nachgeholt werden.
Fragen:
1. Muß dies vor einen Notar oder vor einem RA geschehen?

2. Mein Sohn wohnt in Hamburg, ich in Niedersachsen und das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein. Wo kann/muß dies geschehen?

3. Mein Sohn ist derzeit für längere Zeit im Krankenhaus. Kann er einer Person seines Vertrauens oder auch mir eine Vollmacht für diese Handlung erteilen? Wenn ja, was ist zu veranlassen?

Antwort: Sehr geehrter Mandant,

gerne beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt:

1. Aus dem Darlehensvertrag haben Sie einen schuldrechtlichen, durchsetzbaren und einklagbaren Anspruch auf Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Wenn die Eintragung erfolgt ist, ist das Darlehen sachenrechtlich, sprich: dinglich abgesichert.

2. Sie müssen bei einem Notar Ihrer Wahl eine sogenannte Grundschuldbestellungsurkunde fertigen lassen. Notar deshalb, weil er im Unterschied zum Rechtsanwalt eine Urkundsperson ist. Die Kosten hierfür können Sie dort erfragen, in der Regel liegen Sie bei etwa 0,5% des Kaufpreises/Grundstückwertes oder - wie hier - der Darlehenssumme. Hinzu kommen Kosten des Grundbuchamtes für die Eintragung, die allerdings nicht sehr hoch sind.

3. Territorial sind Sie nicht gebunden; zweckmässig ist oft der Notar des Bundeslandes, in dem das Grundstück belegen ist. Das ist Ihnen aber - wie gesagt - freigestellt.

4. Vollmacht kann durch Ihren Sohn erteilt werden, sie muss aber, da die darauf gerichtete Handlung notariell formbedürftig ist, ebenfalls notariell erteilt werden. Hierzu kommen Notare unproblematisch auch ins Krankenhaus. Der Notar kann dort allerdings auch gleich die Grundbuchbestellungsurkunde aufnehmen, dann ist eine Vollmacht unnötig.


Rechtsanwalt Florian Wehner

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