Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt ist ein sogenanntes unabhängiges Organ der Rechtspflege; die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt die Befähigung zum Richteramt voraus, die nach zwei erfolgreichen Staatsexamen (nach Studium und Referendarzeit) erlangt wird. Ein Rechtsanwalt kann von jedermann als Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist vom jeweiligen Rechtsgebiet abhängig, Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich. Bei Bedürftigkeit kann Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.04.2011