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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanspruch

Der Begriff Rechtsanspruch meint ganz allgemein das Recht, von einem anderen ein Tun (d.h. jede mögliche Handlung, Abgabe einer Willenserklärung, Leistung usw.) oder ein Unterlassen zu verlangen. Ob ein solcher Anspruch besteht oder wo mögliche Probleme liegen, kann ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten am Telefon beantworten. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.

Stand: 25.01.2011
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Windfarm neben Flughafen
Nürnberg (D-AH) - Die Sicherheit des Flugverkehrs stehe allein im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit und unterliege keinem eigenen Rechtsanspruch eines privaten Flughafenbetreibers. Mit dieser für die Kläger wahrlich überraschenden Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden (Az. 11 K 1989/08) den Einspruch ...weiter lesen


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Windfarm neben Flughafen

Nürnberg (D-AH) - Die Sicherheit des Flugverkehrs stehe allein im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit und unterliege keinem eigenen Rechtsanspruch eines privaten Flughafenbetreibers. Mit dieser für die Kläger wahrlich überraschenden Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden (Az. 11 K 1989/08) den Einspruch des Privat-Airports Paderborn-Lippstadt gegen die Errichtungen einer Windfarm in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes zurückgewiesen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, gaben die Flughafenbetreiber zu bedenken, dass der An- und Abflug der dort landenden und startenden Maschinen zukünftig erheblich erschwert werden würde. Denn die fünf ca. 150 Meter hohen Windkraftanlagen sollen senkrecht zur Flugschneise in nur 4 bis 5 Kilometer Entfernung errichtet werden. Zumindest in Notfällen oder bei einer Unaufmerksamkeit der Piloten seien Kollisionen kleiner und nur auf Sicht fliegender Maschinen nicht mehr auszuschließen. Das gefährde in erheblichem Maße die Luftraumsicherheit, für die der Flughafen sich mitverantwortlich fühle.

Was nach Ansicht des Verwaltungsrichters zwar löblich, aber juristisch nicht maßgeblich sei. Für die Einhaltung der nach den einschlägigen Gesetzen vorgegebenen Mindesthöhen wären allein die Flugzeugführer verantwortlich. Es sind mithin nicht die Rechte der Kläger vom Flughafen, die durch die Errichtung der Windfarm verletzt werden könnten, gibt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Argumentation des Gerichts wieder. Die Prüfung der Frage, ob durch die Windanlagen tatsächlich die Sicherheit des Flugverkehrs beeinträchtigt wird, obliege nicht der Urteilskraft des von den falschen Personen angerufenen Gerichts, sondern allein dem Gutachten der öffentlichen Luftverkehrsbehörde.


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