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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema rechtlich

Der Begriff "rechtlich" steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Manchmal entscheidet nur ein kleines für den Nichtjuristen leicht übersehbares Tatbestandsmerkmal, ob eine Norm auf den konkreten Fall angewendet werden kann. Und auch, wenn man die entscheidende Rechtsnorm gefunden hat, so gibt es viele Normen, die normative Tatbestandsmerkmale haben. Diese normativen Tatbestandsmerkmale bedürfen einer juristischen Bewertung, um definiert zu werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um eine fremde Sache oder um eine Urkunde oder um die Frage geht, ob ein Verhalten sittenwidrig ist. Daneben gibt es in manchen Fällen eine sog. Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung, die berücksichtigt werden muss.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 20.04.2011
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Keine Warnschilder an abgeschalteter Rolltreppe

Nürnberg (D-AH) - Wird eine Rolltreppe einfach nur abgeschaltet, muss der Betreiber vor der weiteren Benutzung nicht unbedingt mit einem Ausser Betrieb-Schild warnen. Steht eine solche Tafel erst am unteren Ende der hinab führenden Rolltreppe, ist daran also rechtlich nichts auszusetzen, hat das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 19 U 160/07) betont. Und aus der Tatsache, dass - wenn auch am falschen Ende - unten doch eine Tafel aufgestellt wurde, sei noch längst nicht die Pflicht abzuleiten, dass ein Hinweisschild oben hätte aufgestellt werden müssen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war eine Rolltreppe für bevorstehende Wartungsarbeiten bereits abgeschaltet worden. Eine Frau, die den Stillstand erst auf der Treppe bemerkte, rutsche beim weiteren Hinabsteigen auf den Stufen aus und verletzte sich erheblich. Die stehende Rolltreppe sei deutlich steiler als eine normale Rolltreppe gewesen, und davor hätte man die Benutzer warnen müssen - zumindest mit dem Hinweis, dass die stillgelegte Treppe nur noch aus eigener Kraft zu nutzen wäre.

Das sahen die Frankfurter Richtern allerdings anders. Die Frau hätte vor Gericht zumindest belegen müssen, dass mit der Benutzung der stillstehenden Rolltreppe eine über das Normalmaß hinaus gehende besondere Gefahrenlage bestanden habe. Konkrete Angaben über die tatsächliche Tritthöhe und die von ihr als normal angesehene Tritthöhe blieb sie den Richtern jedoch schuldig. Und da zum Unfallzeitpunkt die Wartungsarbeiten noch nicht begonnen hatten, sei dies der Zustand einer - abgesehen vom Stillstand - ganz normalen Rolltreppe gewesen, vor deren Benutzung nicht zu warnen sei.


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