Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten bestehen in jedem Kontext des menschlichen Zusammenlebens. Besondere Rechte und Pflichten begründet der Vertrag. Besonders umfangreiche Rechte und Pflichten bestehen, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande gekommen ist. Zwar richten sich die Rechte und Pflichten in erster Linie nach dem, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sind jedoch durch zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überformt, anders geregelt oder ausgestaltet. Verstoßen die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gegen höherrangige Normen, so sind sie unzulässig. Auf der anderen Seite können Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die sich zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, von höherrangigen Normen abweichen.
Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und Ihnen erläutern, welche Rechte und Pflichten in Ihrem Falle zu beachten sind. Stand: 28.06.2010
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