Recht ist der Hauptbegriff der Rechtswissenschaft. Es ist im Laufe der Zeit dermaßen komplex geworden, dass er sich kaum noch sinnvoll definieren lässt. Man könnte ihn wohl durch einen anderen Begriff ersetzen, nämlich "das Richtige". Leider ist meistens diese Bedeutung verloren gegangen und bei manchen Regelungen sucht man nach dem Richtigen vergeblich. Das Recht an sich wird von Normen gebildet, die ihrerseits wieder das Verhalten des Einzelnen regeln sollen. Dabei wird Wert auf Gerechtigkeit gelegt, soweit das möglich ist, denn immer wenn der eine ein Recht bekommt, geht dies zu Lasten eines anderen. Stand: 20.04.2011
EU-Verordnung (Rom II) Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU seit dem 11.01.2009, mit Ausnahme Dänemarks (vergl. Erwägungsgrund 40). Sie gilt für alle außergerichtlichen Schuldverhältnisse in Zivil- und Ha ...weiter lesen