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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflicht

Die Pflicht stellt das Gegenstück zum Recht dar. Der Begriff Pflicht steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Viele normierte Pflichten sind eindeutig formuliert und bedürfen keiner Erläuterung. Denken Sie zum Beispiel an die durch Verkehrsschilder angezeigten Verhaltenspflichten. Insbesondere vertragliche und auch gesetzliche Pflichten können aber im konkreten Einzelfall schwierig zu ermitteln sein.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 16.03.2011
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Kastanie stürzt auf Kirche - wer zahlt"s?
Nürnberg (D-AH) - Wenn ein öffentlicher Baumriese am Straßenrand von den Naturgewalten entwurzelt wird und geradewegs auf ein Gotteshaus fällt - wer muss dann der Kirchengemeinde den Schaden ersetzen, für den die Versicherung nicht aufkommt? Nicht unbedingt der Stadtkämmerer. Erst schien der Schneefall kein Ende nehmen ...weiter lesen

Pflicht zur Kontrolle von gefährdeten Bäumen
Nürnberg (D-AH) - Die an Wucht und Häufigkeit zunehmenden Unwetter und Naturkatastrophen erfordern auch intensivere Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen von den für die Umwelt-Sicherheit verantwortlichen Behörden. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Coburg (Az. 12 O 471/06) im buchstäblichen Fall einer Rotbuche, deren ...weiter lesen


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Kastanie stürzt auf Kirche - wer zahlt"s?

Nürnberg (D-AH) - Wenn ein öffentlicher Baumriese am Straßenrand von den Naturgewalten entwurzelt wird und geradewegs auf ein Gotteshaus fällt - wer muss dann der Kirchengemeinde den Schaden ersetzen, für den die Versicherung nicht aufkommt? Nicht unbedingt der Stadtkämmerer.
Erst schien der Schneefall kein Ende nehmen zu wollen, dann fegte ein Jahrhundertsturm durch Osnabrück. Zuviel für eine der ehrwürdigen Straßen-Kastanien, die unter der zweifachen Last umbrach und auf die Kirche dahinter stürzte. Den Schaden in Höhe von ca. 15.600 Euro, den die Versicherung nicht zahlte, wollte die Kirchengemeinde nun aus dem Stadtsäckel bezahlt haben. Hätte die Stadt, wie es ihre Pflicht ist, die Straßenbäume sach- und fachgerecht kontrolliert, wäre die jetzt umgestürzte Kastanie bereits vor dem Unfall entfernt worden, weil sie nicht standsicher gewesen ist.
Zwar stellte ein vom Gericht bestellter Gutachter fest, dass der Baum aufgrund einer Wurzelfäule tatsächlich altersschwach war, berichtet Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch vor Gericht blieb unbewiesen, dass diese Erkrankung bei der Kontrolle des Baumes hätte erkannt werden müssen. Die Stadtangestellten, denen das Blätterwerk nach eigener Aussage zwar als kleiner und bräunlich verfärbt aufgefallen war, sahen die Ursachen dafür nur in einem für Kastanien typischen Miniermotten-Befall. Und dessen Symptome sind laut Gutachter denen einer Wurzelfäule so ähnlich, dass sie im Rahmen der von der Stadt geschuldeten Kontrollen unentdeckt bleiben konnten, erklärt der Rechtsanwalt.


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Pflicht zur Kontrolle von gefährdeten Bäumen

Nürnberg (D-AH) - Die an Wucht und Häufigkeit zunehmenden Unwetter und Naturkatastrophen erfordern auch intensivere Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen von den für die Umwelt-Sicherheit verantwortlichen Behörden. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Coburg (Az. 12 O 471/06) im buchstäblichen Fall einer Rotbuche, deren schwere Krone in einem sechs Wochen zuvor von einem schweren Gewittersturm heimgesuchten Waldgebiet auf einen die Kreisstraße befahrenden Pkw stürzte.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der zuständige staatliche Forstbetrieb nach dem gewaltigen Unwetter zwar alle Bäume am Straßenrand inspiziert und für gesund befunden. Allerdings besaß die Rotbuche, von der später das Geäst auf das Auto fiel, einen für jedermann sichtbaren ungünstigen Vergabelungsaufbau. Eine solche von den Fachleuten als Druckzwiesel bezeichnete Kronenstruktur ist prinzipiell bruchgefährdet. Obwohl die Mitarbeiter des Forstbetriebes deshalb hätten besondere Vorsicht walten lassen müssen, wurden für den Baum weder gründliche Untersuchungen - etwa unter Hinzuziehung eines weiteren Experten -, noch die notwendigen Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Bis es zu dem Unglück kam.

Doch gerade bei Straßenbäumen gelten sehr weit gehende Kontroll- und Pflegepflichten. Die Baum-Eigentümer haben sich mit den anwachsenden Umwelt- und Naturbelastungen dabei auf ein stetig wachsendes Haftungsrisiko einzustellen. Daraus erklärt sich auch das jetzt veröffentlichte Coburger Urteil, nach dem die Waldbehörde für den Unfall-Schaden in Höhe von 6.600 Euro voll aufzukommen hat.


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