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Telefonische Rechtsberatung zum Thema notarielle Beurkundung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema notarielle Beurkundung

Der Begriff notarielle Beurkundung steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein Gesetz kann für einen Vertrag eine notarielle Beurkundung vorschreiben. Dazu ist ausreichend, wenn sowohl der Antrag als auch die Annahme des Antrags vom Notar beurkundet wird. Als Beispiel einer notariellen Beurkundung gibt es den Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Die benötigten Erklärungen müssen von den Beteiligten vor einem Notar abgegeben werden. Dieser fertigt daraufhin ein Protokoll oder eine Niederschrift an, welches von den Beteiligten und dem Notar unterschrieben wird. Auch Änderungen müssen in vielen Bereichen notariell beurkundet werden.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.

Stand: 05.08.2011
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