Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Notarhaftung
Ein Notar ist ein Jurist, der zur Beurkundung besonderer Willenserklärungen (Verträge) berechtigt und verpflichtet ist. Eine solche Beurkundung ist nach deutschem Recht immer dann erforderlich, wenn langwierige oder kostspielige Verträge zu schließen sind. Die besondere Funktion des Notars besteht in der Aufklärung und Beratung aller beteiligten Parteien über mögliche Konsequenzen solcher Verträge, z.B. beim Immobilienerwerb, bei Ehe- und anderen Verträgen über Unterhaltsansprüche.
Wann man einen Notar zu Rate ziehen sollte, und wie hoch die ungefähren Kosten im konkreten Einzelfall sind, können Ihnen die Anwälte unserer Hotline sagen. Bitte wählen Sie aus den linksstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Notare handeln bei ihrer Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amtes. Ein Rechtssuchender befindet sich deshalb nicht in einem Vertragsverhältnis (Mandant), sondern in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis. Eine vertragliche Haftung der Notare für Schäden durch ihre Amtstätigkeit scheidet demnach aus. Grundlage für eine Schadenshaftung der Notare ist lediglich § 19 I S. 1 BNotO. Demnach haftet der Notar persönlich für Schäden und muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Staatshaftung anstelle des Notars ist nur unter engsten Voraussetzungen möglich.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, die oben angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 05.08.2011