Ein Notar ist ein Jurist, der zur Beurkundung besonderer Willenserklärungen (Verträge) berechtigt und verpflichtet ist. Eine solche Beurkundung ist nach deutschem Recht immer dann erforderlich, wenn langwierige oder kostspielige Verträge zu schließen sind. Die besondere Funktion des Notars besteht in der Aufklärung und Beratung aller beteiligten Parteien über mögliche Konsequenzen solcher Verträge, z.B. beim Immobilienerwerb, bei Ehe- und anderen Verträgen über Unterhaltsansprüche.
Wann man einen Notar zu Rate ziehen sollte, und wie hoch die ungefähren Kosten im konkreten Einzelfall sind, können Ihnen die Anwälte unserer Hotline sagen.
Bitte wählen Sie aus den linksstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, die oben angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes , dem die Beurkundung von Rechtsvorgängen (z.B. Kauf/Verkauf einer Immobilie, Gründung einer Gesellschaft), die Beglaubigung von Unterschriften und andere Rechtspflegeaufgaben übertragen sind. er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern betreut die Beteiligten unparteiisch. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung).
Interessante Beiträge zum Thema Notar
Falscher Vorname unter Testament Nürnberg (D-AH) - Für die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Testaments reicht die Unterschrift des Erblassers mit dem beglaubigten Schriftzug seines Familiennamen aus. Steht davor offenbar fälschlicherweise der Vorname ...weiter lesen
Gemeinschaftliches Ehegattentestament gefälscht Nürnberg (D-AH) - Legt eine Witwe ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vor, auf dem sie die Unterschrift ihres verstorbenen Mannes nachgemacht hat, wird ihr, wenn das Vergehen auffliegt, das gesamte Erbe entzogen. Die ...weiter lesen
Notizzettel ist kein Testament Nürnberg (D-AH) - Ein Post-it mit einer kurzen Arbeitsanweisung ist kein Testament. Selbst wenn die eigenhändig verfasste und auch unterschriebene Notiz unbestreitbar darauf hinweist, dass der Erblasser davon ausging, eine ...weiter lesen