Ein Notar ist ein Jurist, der zur Beurkundung besonderer Willenserklärungen (Verträge) berechtigt und verpflichtet ist. Eine solche Beurkundung ist nach deutschem Recht immer dann erforderlich, wenn langwierige oder kostspielige Verträge zu schließen sind. Die besondere Funktion des Notars besteht in der Aufklärung und Beratung aller beteiligten Parteien über mögliche Konsequenzen solcher Verträge, z.B. beim Immobilienerwerb, bei Ehe- und anderen Verträgen über Unterhaltsansprüche.
Wann man einen Notar zu Rate ziehen sollte, und wie hoch die ungefähren Kosten im konkreten Einzelfall sind, können Ihnen die Anwälte unserer Hotline sagen.
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Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes , dem die Beurkundung von Rechtsvorgängen (z.B. Kauf/Verkauf einer Immobilie, Gründung einer Gesellschaft), die Beglaubigung von Unterschriften und andere Rechtspflegeaufgaben übertragen sind. er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern betreut die Beteiligten unparteiisch. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung).