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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Normen

Gesetz ist im formellen Sinne jeder vom zuständigen Gesetzgebungsorgan im Gesetzgebungsverfahren und in der dafür vorgesehenen Weise verkündete Beschluss. Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede hoheitliche Anordnung, die eine allgemeinverbindliche Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen enthält. Gesetze im materiellen Sinne sind Satzungen und Rechtsverordnungen. Es wird zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden. Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze.


Die gigantische Anzahl an Gesetzen ist fast unüberschaubar, und jeden Monat ändern sich verbraucherrelevante Gesetze, wie z.B. im Gewährleistungsrecht, oder es kommen neue hinzu, sei es in den Gebieten Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, usw.

Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.
Stand: 20.04.2011
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Rechtswörterbuch: Normen

Normen sind Regeln, nach denen man sich zu halten hat, um ein Zusammenleben in Staat und Gesellschaft zu gewährleisten. Sie gelten als sogenannte Richtschnur. Im Gesetz finden sich solche Normen, die viele Gebiete des Rechts abdecken. Damit ein normativer Charakter entsteht müssen diese Normen Rechtssätze enthalten. Folglich bestehen Normen aus Rechtsvorschriften. Eine Zuwiderhandlung gegen Normen im Rechtssinne führt zu einem Verstoß gegen das Gesetz und wird je nach Fall unterschiedlich behandelt.
Stand: 20.04.2011
Weitere Themen:

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Mobilfunkanlage auf dem Dach - Vermieter hat das Sagen
Nürnberg (D-AH) - Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet werden darf, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner ab, sondern nur von der Entscheidung des Hausbesitzers. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 74/05) dürfen Vermieter auch gegen den Willen der Mieter eine Sendeantenne ...weiter lesen

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Nürnberg (D-AH) - Nicht jedes Orgelstück wird unter vollem Einsatz aller Register gespielt und kein Organist kommt ohne gelegentliche Pausen aus. Mit dieser Lebensweisheit wiesen jetzt die Richter des Oberlandesgerichts Celle (Az. 4 U 199/09 ) die Behauptung einer Anwohnerin des Doms im niedersächsischen Verden zurück, ...weiter lesen


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Mobilfunkanlage auf dem Dach - Vermieter hat das Sagen

Nürnberg (D-AH) - Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet werden darf, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner ab, sondern nur von der Entscheidung des Hausbesitzers. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 74/05) dürfen Vermieter auch gegen den Willen der Mieter eine Sendeantenne auf dem Dach ihres Hauses installieren lassen. Werden die für elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte eingehalten, weist die Wohnung keinen zu beanstandenden Sachmangel auf, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline .
Geklagt hatte der Mieter einer Dachgeschoßwohnung. Der Mann ist bettlägerig und trägt einen Herzschrittmacher. Als auf dem Dach direkt über seinem Bett eine Handyfunkanlage montiert wurde, bekam er es mit der Angst zu tun. Doch unabhängige Gutachter konnten weder eine Störung des Herzschrittmachers noch eine andere Gesundheitsgefährdung nachweisen.
Und maßgeblich ist das Empfinden eines normalen Durchschnittsmenschen. Die reine Befürchtung des herzkranken Mieters, die Anlage sei dennoch für ihn gefährlich, reiche nicht aus. Und fehlt - wie in diesem Fall - eine vertragliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der gemieteten Wohnung einschließlich möglicher Einwirkungen durch Funkstrahlungen, müssen vom Vermieter eben nur die einschlägigen technischen Normen eingehalten werden.


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Orgellärm aus Nachbar-Kirche

Nürnberg (D-AH) - Nicht jedes Orgelstück wird unter vollem Einsatz aller Register gespielt und kein Organist kommt ohne gelegentliche Pausen aus. Mit dieser Lebensweisheit wiesen jetzt die Richter des Oberlandesgerichts Celle (Az. 4 U 199/09 ) die Behauptung einer Anwohnerin des Doms im niedersächsischen Verden zurück, permanent unter den lärmenden Klängen aus der Kirche leiden zu müssen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte die in unmittelbaren Nähe des Gotteshauses wohnende Frau gegen gerichtliche Androhung eines Strafgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verbieten lassen, dass auf der berühmten Hillebrand-Orgel des Doms in einer über das unmittelbare Kirchengeländes hinaus wahrnehmbaren Laustärke gespielt werde - zumindest außerhalb der sakralen Gottesdienste.

Dagegen verwahrten sich die Celler Oberlandesrichter. Jeder Bürger hat in seinem gesellschaftlichen Umfeld gewisse sozialadäquate Geräusche hinzunehmen - auch und gerade solche, der auf Grund des Orgelspiels in einem Dom entstehen. Die Duldungspflicht gilt zwar nicht für Geräusche, die über eine bestimmte Stärke und Häufigkeit hinausgehen, also entweder außerhalb der festgesetzten Normen liegen oder aber trotz deren Einhaltung als unerträglich einzustufen sind. Doch wie die Richter bei einem Ortstermin persönlich ermittelten, ist die umstrittene Orgel selbst mit allen gezogenen Registern (Tutti) zwar deutlich auf der Terrasse der Anwohnerin wahrnehmbar, aber in ihrem Hause so gut wie nicht. Wird sie in der Einstellung auf leise gespielt, ist auf dem Anwesen der Frau überhaupt nichts mehr zu hören.

Damit halten sich die von der Orgel kommenden Klänge im Rahmen des Üblichen. Die domtypische und insofern zulässige Nutzung wird auch nicht bei den Geräuschen überschritten, die mit Übungen für die Gottesdienste oder anderweitigen Konzerten auf der Orgel im Zusammenhang stehen. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, dass vom kirchlichen Orgelspiel auf einem Nachbargrundstück überhaupt nichts zu hören sein darf. Zumal dann, wenn - wie in diesem Fall - das nachbarliche Anwesen bezogen wurde, als der Dom mit seiner Orgel schon längst stand, und sich die Kirchen-Geräusche ihrer Art nach seither nicht wesentlich verändert haben.


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