Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Juristen
Juristen können sich nur solche Personen nennen, die eine umfassende Ausbildung mit einer einheitlichen Befähigung zum Richteramt, zum Rechtsanwalt, zum Notar oder zum höheren Verwaltungsdienst erworben haben. Somit können Juristen in den unterschiedlichsten Bereichen tätig werden. Zum Erwerb der Juristenausbildung ist die wissenschaftliche und praktische Ausbildung nötig. Der Begriff Jurist ist hier dennoch nicht rechtlich geschützt, trotzdem kommt er in der Gesetzessprache nur im Zusammenhang mit einem komplett ausgebildeten Begriff in Berührung.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!