Als Jurist bezeichnet man einen Akademiker, der ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen hat. Die klassische Juristenausbildung ist zweistufig: Sie umfasst ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und eine zweijährige praktische Ausbildung in verschiedenen juristischen Tätigkeitsfeldern (Rechtsreferendariat oder Vorbereitungsdienst). Studienvoraussetzung ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife. Beide Ausbildungsabschnitte enden mit staatlichen Prüfungen, dem ersten und dem zweiten Staatsexamen. Der Jurist ist breit in den drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) ausgebildet ("Volljurist") und kann jeden der klassischen juristischen Berufe ergreifen.
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