Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Härtefallregelung
Der Begriff Härtefallregelung steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Eine sogenannte Härtefallregelung liegt im Falle einer Scheidung vor, wenn trotz des Scheiterns der Ehe deren Aufrechterhaltung zum Wohle der minderjährigen Kinder ausnahmsweise notwendig ist oder die Scheidung für den Antragsgegner, der die Scheidung ablehnt eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung ausnahmsweise geboten ist, § 1568 BGB.
Voraussetzung ist, dass die schwere Härte durch den Scheidungsausspruch selbst jedenfalls mitverursacht wird. Als Härtefälle kommen in Betracht; lange Ehedauer, vorgerücktes Alter des betroffenen Ehegatten, schwere Krankheit/Pflegebedürftigkeit, langjährige Pflege eines gemeinsamen behinderten Kindes etc.