Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesetzgebung
Die Gesetzgebung (Legislative) ist ein Teil der Staatsgewalt neben der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtssprechung (Judikative), der Gesetze im formellen Sinne erlässt. Gesetze im materiellen Sinne können dagegen auch von der Exekutive erlassen werden. Die Gesetzgebungskompetenz liegt entsprechend der Grundregel des Grundgesetzes, wonach die Ausübung aller staatlichen Befugnisse Sache der Länder ist, so weit im Grundgesetz nichts anderes bestimmt ist. Allerdings besitzen die Länder die Zuständigkeit zur Gesetzesgebung nach dem Grundgesetz nur, so weit das Grundgesetz nicht dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis verleiht.
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