Gesetz im formellen Sinne ist jeder Beschluss, der von einem zuständigen Gesetzgebungsorgan im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren ausgefertigt und verkündet wird. Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede hoheitliche Anordnung, die eine allgemeinverbindliche Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen enthält. Man unterscheidet zwischen Bundes- und Landesgesetzen. Auch Satzungen (z.B. der Städte und Gemeinden) und Rechtsverordnungen sind Gesetze, nicht jedoch Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften. Auch die Verfassung ist ein Gesetz, allerdings mit der Besonderheit, dass sie nur mit qualifizierter Mehrheit abgeändert und ergänzt werden kann und die Abänderung teilweise sogar ausgeschlossen ist. Die gigantische Anzahl an Gesetzen ist kaum überschaubar, und häufig ändern sich Gesetze, wie z.B. im Bereich des Arbeitslosengeld, und es kommen neue hinzu, z.B. auf den Gebieten des Steuerrechts, Verbraucherrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts usw..
Fragen zu neuen und geänderten Gesetzen beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline.
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Arbeitsbedingungen mit Nazi-Regime verglichen Nürnberg (D-AH) - Wer das Verhalten seines bisherigen Arbeitgebers mit dem der Nazi-Schergen im seinerzeitigen Dritten Reich vergleicht, hat jedes Recht auf Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen unwiderruflich verspielt. Zumal dann, wenn es zu dieser Verleumdung in aller Öffentlichkeit bei einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Wer das Verhalten seines bisherigen Arbeitgebers mit dem der Nazi-Schergen im seinerzeitigen Dritten Reich vergleicht, hat jedes Recht auf Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen unwiderruflich verspielt. Zumal dann, wenn es zu dieser Verleumdung in aller Öffentlichkeit bei einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung kommt. Darauf hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil das Landesarbeitsgericht Hessen bestanden (Az. 3 Sa 243/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sollte der betroffene Triebfahrzeugführer nach 30-jähriger Beschäftigung entlassen werden. Der 47-jährige Vater eines Kindes, für das er unterhaltspflichtig ist, klagte gegen diese Kündigung. Während der mündlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht warf er seinem Arbeitgeber und dessen Prozessbevollmächtigten vor, wie gedruckt zu lügen, und erklärte dann, er komme er sich dabei vor wie im Dritten Reich. Eine Behauptung, von der er auch trotz eindringlicher Aufforderung des perplexen Kammervorsitzenden nicht abzubringen war. Woraufhin das Unternehmen den Mann erneut fristlos und nunmehr endgültig kündigte.
Und das zu Recht, wie die Frankfurter Landesarbeitsrichter betonten. Zwar habe jeder Bürger der Bundesrepublik das verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch dieses Grundrecht der Verfassung wird ausdrücklich nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht auf persönliche Ehre beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis damit gebracht werden.
Der Vergleich heutiger betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in den Arbeits- und Konzentrationslagern begangenen Verbrechen stellt eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer dar. Der Arbeitgeber sei in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung nicht nur berechtigt, sondern vielmehr wegen seiner Schutzpflicht für die von dem Ausspruch direkt oder indirekt betroffenen übrigen Mitarbeiter geradezu verpflichtet. Wird doch mit einer solchen Äußerung unterstellt, dass diese Angestellten des Unternehmens willfährigen Handlangern unter dem NS-Regime gleichzusetzen sind.
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