Gesetz im formellen Sinne ist jeder Beschluss, der von einem zuständigen Gesetzgebungsorgan im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren ausgefertigt und verkündet wird. Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede hoheitliche Anordnung, die eine allgemeinverbindliche Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen enthält. Man unterscheidet zwischen Bundes- und Landesgesetzen. Auch Satzungen (z.B. der Städte und Gemeinden) und Rechtsverordnungen sind Gesetze, nicht jedoch Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften. Auch die Verfassung ist ein Gesetz, allerdings mit der Besonderheit, dass sie nur mit qualifizierter Mehrheit abgeändert und ergänzt werden kann und die Abänderung teilweise sogar ausgeschlossen ist. Die gigantische Anzahl an Gesetzen ist kaum überschaubar, und häufig ändern sich Gesetze, wie z.B. im Bereich des Arbeitslosengeld, und es kommen neue hinzu, z.B. auf den Gebieten des Steuerrechts, Verbraucherrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts usw..
Fragen zu neuen und geänderten Gesetzen beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 18.01.2011
Arbeitsbedingungen mit Nazi-Regime verglichen Nürnberg (D-AH) - Wer das Verhalten seines bisherigen Arbeitgebers mit dem der Nazi-Schergen im seinerzeitigen Dritten Reich vergleicht, hat jedes Recht auf Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen unwiderruflich verspielt. ...weiter lesen