Rechtlich zu unterscheiden sind Gesetze im formellen Sinn (auch: formelle Gesetze, Parlamentsgesetze) und Gesetze im materiellen Sinn (auch materielle Gesetze).
Ein Gesetz im formellen Sinne ist dabei jeder vom zuständigen Gesetzgebungsorgan im Gesetzgebungsverfahren und in der von der Verfassung dafür vorgesehenen Weise verkündete Beschluss. Gesetze im formellen Sinn sind also regelmäßig nur jene Maßnahmen, die von einem Parlament im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Ein Gesetz im materiellen ist dagegen jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung (Rechtsnorm). Das ist jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne so genannte Außenwirkung entfalten.
Gesetze im materiellen Sinne sind daher z.B. Satzungen und Rechtsverordnungen. Keine materiellen Gesetze sind Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften, da es Ihnen entweder an der Außenwirkung fehlt, oder sie nur bestimmte Einzelfälle betreffen.
Je nach der verfassungsmäßigen Zuständigkeit wird zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden.
Die gigantische Anzahl an Gesetzen ist fast unüberschaubar und jeden Monat ändern sich verbraucherrelevante Gesetze, wie z.B. im Gewährleistungsrecht, oder es kommen neue hinzu, sei es in den Gebieten Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, usw.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich jedoch von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit. Stand: 10.08.2009