Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gerichtsurteile
Nicht alle Gerichtsurteile werden veröffentlicht. Dies ist nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Veröffentlicht werden aber solche Urteile, die für die Allgemeinheit von Interesse und Belang sind. Dies sind insbesondere die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und die Urteile der obersten Gerichte, also die Urteile des Bundesgerichthofes (BGH) für Zivil- und Strafsachen, des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), des Bundessozial- und Bundesverwaltungsgerichts. Urteile dieser Gerichte erscheinen gesammelt in Buchform und in juristischen Fachzeitschriften, werden dort kommentiert und können auf den Internetseiten dieser Gerichte nachgelesen werden, z.B. bei www.bundesgerichtshof.de. Auch Urteile der Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte usw. können im Internet über die Internetseiten dieser Gerichte aufgefunden werden, wobei zumeist nur die Leitsätze dieser Urteile bekannt gegeben werden, also ohne die schriftliche Begründung.
Die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline sind gerne bereit, Sie beim Auffinden und zum Inhalt wichtiger Gerichtsurteile zu beraten.
Stand: 18.01.2011