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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Geltendmachen

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geltendmachen

Geltendmachen ist das Recht, von einem andern ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Wesen des Anspruchs ist die Bestimmtheit des Berechtigten (Anspruchsinhabers), des Verpflichteten (Schuldners) und des Inhalts. Als relatives, d.h. gegen eine bestimmte Person gerichtetes Recht unterscheidet sich der Anspruch von den (gegen jedermann gerichteten) absoluten Rechten, aus denen aber wiederum Ansprüche erwachsen können. Der obligatorische (d.h. aus einem Schuldverhältnis erwachsene) Anspruch wird auch als Forderung bezeichnet. Keine Ansprüche sind außer den absoluten Rechten insb. auch der Besitz, Gestaltungsrechte und Einreden. Die Annäherung an ein zivilrechtliches Rechtsproblem erfolgt, indem man sich systematisch die Frage stellt, wer was von wem aus welchem Rechtsgrund begehrt. Mit Hilfe dieser Fragenkette ist eine systematische rechtliche Erarbeitung eines Sachverhaltes gewährleistet. Es ist ratsam, nach einer ersten Eigenrecherche, in der man sein rechtliches Problem wenn möglich einem bestimmten Rechtsgebiet zugeordnet hat, sich im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung über die Erfolgsaussichten seines rechtlichen Anliegens beraten zu lassen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine Erstberatung in unterschiedlichen Rechtsgebieten telefonisch zur Verfügung. Halten Sie bitte wenn möglich die Ihre Frage betreffenden Unterlagen für anwaltliche Rückfragen bereit.

Stand: 18.03.2011

   
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