Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formvorschrift
In bestimmten Fällen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Ist dies nicht so, sondern nur eine Parteivereinbarung gegeben, so genügt ausnahmsweise auch der Briefwechsel oder die telegrafische Übermittlung. Besondere Formvorschriften ergeben sich bei der notariellen Beurkundung. Darunter fallen insbesondere Mietverträge über ein Grundstück, Schuldversprechen, Bürgschaftserklärungen und Testamente. Hier muss eine schriftliche Form erfolgen und des Weiteren bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Zu beachten ist, dass das BeurkG verschiedene Vorschriften über einen eventuellen Ausschluss des Notars enthält.
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Stand: 10.02.2011