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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formvorgaben

Um einen Vertrag zu schließen, sind für eine Willenserklärung keine bestimmten Formvorgaben einzuhalten. Jedoch muss die Form geeignet sein, dass der Vertragspartner sie auch versteht. Es gilt hier zur Abschließung eines Vertrages die sogenannte Formfreiheit. Allerdings gibt es genügend Fälle, die einen Zeitpunkt oder den Inhalt des Geschäfts genau bestimmen wollen. Hier ist die Form meist durch das Gesetz vorgeschrieben. Zu erwähnen sind auch die besonderen Formvorgaben der öffentlichen Beglaubigung, Beurkundung.

Auch für die Rechtsgültigkeit einseitiger rechtserheblicher Willenserklärungen sind oft Formerfordernisse vorgeschrieben. So muß z.B. die arbeitsrechtliche Kündigung der Schriftform genügen.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 25.01.2012

   
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