Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erstberatung
Zur Rechtsberatung ist in erster Linie der Rechtsanwalt berufen. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Rechtsberatung nur dann gestattet, wenn ihnen die dafür erforderliche Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis darf nur für bestimmte Sachbereiche erteilt werden (z.B.Inkassobüro, Mieterverein). Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bestehen z.B. für Steuerberater und Hausverwalter im Rahmen ihres Aufgabenbereiches.
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Stand: 20.04.2011
Allgemeine Rechtsfragen
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Infos zur anwaltlichen Erstberatung
Ein Rechtsanwalt erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung eine Gebühr von maximal 180 ? zzgl. Mwst. (ab 1.7.2004 sogar 205 ?),wenn sich die Angelegenheit durch eine erste (einmalige) Beratung erledigt hat. Die Gebühr kann geringer ausfallen, jedoch nicht höher.
Bei der telefonischen Beratung über Hotline sind nur die Minutengebühren fällig.