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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Erstberatung

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Durchwahl zum Thema Erstberatung
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(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
 
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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erstberatung

Zur Rechtsberatung ist in erster Linie der Rechtsanwalt berufen.
Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Rechtsberatung nur dann gestattet, wenn ihnen die dafür erforderliche Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis darf nur für bestimmte Sachbereiche erteilt werden (z.B.Inkassobüro, Mieterverein).
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bestehen z.B. für Steuerberater und Hausverwalter im Rahmen ihres Aufgabenbereiches.

Wenn Sie sofort einen zugelassen Rechtsanwalt sprechen möchten, haben Sie hier zwei Alternativen:

Sie haben die Möglichkeit, die mittig angegebene Zentral-Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie sofort mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden.

Wahlweise können Sie auch ein Rechtsgebiet in der linken Menüleiste anklicken und erhalten so die direkten Gebietsdurchwahlen zu den geeignetsten Rechtsanwälten des gewünschten Bereichs.

Die meisten Rechtsfragen lassen sich von einem Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten per Telefon beantworten.
Bitte halten Sie evtl. vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit.
Stand: 20.04.2011
Allgemeine Rechtsfragen0900-1 875 003-792
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Infos zur anwaltlichen Erstberatung

Ein Rechtsanwalt erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung eine Gebühr von maximal 180 ? zzgl. Mwst. (ab 1.7.2004 sogar 205 ?),wenn sich die Angelegenheit durch eine erste (einmalige) Beratung erledigt hat. Die Gebühr kann geringer ausfallen, jedoch nicht höher.


Bei der telefonischen Beratung über Hotline sind nur die Minutengebühren fällig.
Stand: 20.04.2011
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