Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ermächtigung
Ermächtigung ist die Befugnis, im eigenen Namen ein fremdes Recht geltend zu machen (auszuüben). Der wichtigste Fall der Ermächtigung ist die Einzugsermächtigung. Die Regelung des § 185 Abs. 1 BGB (Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.) gestattet es dem Nichtberechtigten über ein Recht eines anderen im eigenen Namen zu verfügen, wenn dieser dazu eingewilligt hat. Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten hieraus die Rechtsfigur der Ermächtigung, wobei in § 185 Abs. 1 BGB die sog. Verfügungsermächtigung geregelt ist. Nach ganz h. M. ist es im Hinblick auf diese Vorschrift auch möglich, eine Einziehungsermächtigung zu erteilen, kraft derer der Nichtberechtigte ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen kann.
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Stand: 08.04.2011
Gaspreiserhöhung unwirksam Nürnberg (D-AH) - Es existiert keine allgemeine Rechtsnorm, die einem Gasversorger ohne weiteres eine einseitige Preiserhöhung gestattet. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Dresden hingewiesen (Az. 14 U 983/08). Und im ...weiter lesen