Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erlöschen
Der Begriff Erlöschen steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Erlöschen bedeutet, dass ein Rechtsverhältnis beendet wird oder ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann. Erlöschen kann eintreten durch Zeitablauf oder durch Aufrechnung, aber auch nach einer Zwangsversteigerung und in vielen anderen Fällen. Das Erlöschen eines Anspruchs hat den Sinn, dass nach einer bestimmten Zeit oder einer bestimmten Handlung die Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen ist und so ein gewisses Maß an Rechtsfrieden gegeben werden soll, da man bestimmte in der Vergangenheit liegende Sachverhalte abschließt. Eines der häufigsten Beispiele aus dem täglichen Leben bildet der Kaufvertrag über eine Sache. Der mit Abschluss des Kaufvertrages entstehende Zahlungsanspruch des Verkäufers erlischt nach § 362 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit Zahlung des Kaufpreises. In diesem Moment ist Erfüllung eingetreten und der Zahlungsanspruch des Verkäufers erloschen.
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