Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einspruchszeitraum
Der Einspruch ist ein allgemeines Rechtsmittel. Dieser ist statthaft vor allem gegen Vollstreckungsbescheide und Versäumnisurteile. Regelmäßig beträgt der Einspruchszeitraum 14 Tage nach Zugang des Vollstreckungsbescheides bzw. des Versäumnisurteils. Im Arbeitsrecht gelten hierfür jedoch kürzere Fristen. Wird ein Einspruch zu spät eingelegt, bleibt nur noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, der aber nur bei entsprechender Begründung Aussicht auf Erfolg hat. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.