Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einspruchrecht
Ein solches Einspruchsrecht gibt es an zwei Stellen im Zivilverfahren: 1.Ist ein Versäumnisurteil gegen eine säumige Partei ergangen, hat diese die Möglichkeit gegen dieses Urteil einen Einspruch einzulegen. Ist der Einspruch in zulässiger Weise erhoben, führt dies dazu, dass das Verfahren nun so fortgeführt wird, als wäre die betreffende Partei nicht säumig gewesen. 2.Ist ein Mahnbescheid ergangen und hat der Antragsgegner keinen oder verspätet Widerspruch dagegen eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Da dieser nach dem Gesetz einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht, hat der Antragsgegner auch hier die Möglichkeit einen Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.04.2011