Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einspruchfrist
Grundsätzlich ist ein Widerspruch eine ablehnende Stellungnahme, die in bestimmten Fällen dem Gegner die Durchsetzung eines Rechts erschwert. Beispielsweise wird bei Einlegung eines Widerspruchs die Kündigung eines Miet- oder Arbeitsvertrages erschwert. Im Zivilprozess ist ein Widerspruch ein förmlicher Rechtsbehelf, z.B. gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine einstweilige Verfügung. In der Regel führt dann die Einlegung eines Widerspruchs zu einem gerichtlichen Verfahren und Entscheidung durch ein Urteil. Im Verwaltungsrecht (öffentliches Recht) ist ein Widerspruch ebenfalls ein förmlicher Rechtsbehelf. Hier führt er zur Überprüfung eines behördlichen Handelns (z.B. dem Erlass eines Verwaltungsaktes). Durch sein Einlegen wird das meist der Klage vorausgehende Vorverfahren eingeleitet.
Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob es sich im konkreten Fall lohnt, Widerspruch einzulegen. Auch wenn es grundsätzlich nicht möglich ist, exakte Aussagen über Erfolgsaussichten zu machen, so können wir durch unsere telefonische Rechtsberatung doch in den allermeisten Fällen zumindest der Entscheidungsfindung dienen. Wir sagen Ihnen auch offen, ob sich ein Gang zum Anwalt lohnt oder gar geboten ist.
Zu beachten ist, dass ein Widerspruch grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig ist! Achten Sie darauf, diese nicht zu versäumen!
Stand: 15.04.2011