Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einschreiben
Ein Einschreiben ist eine besondere Form der Zustellung eines Schriftstücks durch die Post. Ein Einschreiben wird hauptsächlich in den Fällen verwendet, in dem es dem Absender darauf ankommt, eine Bestätigung über den Zugang des Schreibens zu erhalten. Es gibt verschiedene Formen des Einschreibens. Beim sog. Einwurfeinschreiben wird seitens des Postbediensteten lediglich bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingelegt wurde. Beim sog. Übergabeeinschreiben muss der Empfänger dagegen den Erhalt des Schreibens gegenüber dem Postbediensteten gesondert bestätigen. Gerade bei wichtigen Erklärungen wie Kündigungen einer Wohnung oder eines Arbeitsverhältnisses ist die Verwendung eines Einschreibens sinnvoll.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.04.2011
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Nebenkosten-Abrechnung nicht angekommen Nürnberg (D-AH) - Ein Hausbesitzer muss im Streitfall zweifelsfrei beweisen können, dass seine Mieter die letzte Abrechnung der Nebenkosten fristgemäß erhalten haben. Ein entsprechender Ausgangsbeleg der eigenen Post reicht ...weiter lesen