Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dringlichkeit
Unter der Begrifflichkeit Dringlichkeit versteht man eine erhöhte oder höchste Priorität einer Angelegenheit. Im Rahmen einer Betreuung durch einen Rechtsanwalt bedeutet dies regelmäßig, dass Fristen zu aller erst zu bearbeiten sind, mithin also einer Dringlichkeit unterliegen. Ähnlich wichtige Angelegenheiten mit erhöhter oder höchster Priorität sind familienrechtliche Streitigkeiten, etwa um Umgangsrechte oder diverse Ansprüche im gewerblichen Rechtsschutz, etwa im Bereich des Urheberrechtes. Regelmäßig sind in den zuvor genannten Streitigkeiten nur sehr knappe Fristen einzuhalten, die oftmals nur wenige Tage, manchmal auch nur wenige Stunden andauern.
Ebenfalls dringlich sind Verfahren im so genannten einstweiligen Rechtsschutz. Dies ist deswegen so, weil dem Antragsteller bei der Durchführung des Verfahrens im normalen Geschäftsgang ein erheblicher Nachteil drohen würde, etwa weil dem Antragsteller eine notwendige Leistung, etwa Transferleistungen, nichts zugebilligt wurden und er über keinerlei Einnahmen verfügt. Über diesen Teil ist die Sache bei Gericht auch als dringlich zu behandeln, so dass der Antragsteller schnellstmöglich über einer verfügen kann.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.02.2011
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