Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dokumentationspflicht
Die Begrifflichkeit der Dokumentationspflicht kommt in verschiedensten Gelegenheiten vor. Betreffend der Berufsausübung der Rechtsanwälte spiegelt sich die Dokumentationspflicht, d. h. also die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Dokumentierung seiner Tätigkeit in der Anordnung des § 50 der BRAO wieder. Danach muss der Rechtsanwalt durch Anlegen einer Handakte ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit bieten. Darüber hinaus unterliegen diese Handakten einer bestimmten Aufbewahrungsdauer, bevor diese nebst Anlagen vernichtet werden müssen. Dokumentationspflichten sind jedoch auch in vielen anderen Berufen von Bedeutung, so etwa beim Arzt oder beim Steuerberater. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 10.02.2011