Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bezeugung
Eine Bezeugung ist eine Aufgabe einer bestimmten Person (Zeuge), die im Gerichtsverfahren im Rahmen der Beweisaufnahme oder vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft, oder vor einem vernehmenden Richter, über von ihr wahrgenommene Tatsachen oder Zustände berichtet.Im Ausnahmefällen kann man auch Aussagen anderer Personen bezeugen, jedoch sind diese von der unbeachtlichen Bezeugung vom "Hören-Sagen" zu unterscheiden. Die Bezeugung ist vom Sachverständigen abzugrenzen, der nicht über eigene Wahrnehmungen berichtet, sondern dem Gericht Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen vermittelt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 25.01.2012