Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beweislast
Der Begriff Beweislast steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Die Beweislast regelt die Pflichtverteilung unter den streitenden Parteien, die streitigen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen. Oft kommt die Frage auf, wer den Beweis zu erbringen hat. Grundsätzlich trifft jede Partei die Beweislast für die streitigen Tatsachen, die sie zu ihren Gunsten behauptet. Zunächst allerdings, muß derjenige die von ihm behauptete rechtsbegründende Tatsache beweisen, der einen Anspruch behauptet. Jedoch gibt es auch hier Abweichungen, die sich insbesondere aus gesetzlichen Beweislastregeln ergeben. Auch ergeben sich aus dem Gesetz ergeben verschiedene Beweislastarten. Die Beweislast variiert von Fall zu Fall und sollte immer gesondert angefragt werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 25.01.2012
Keine Familien-Überwachung bei Internet-Anschluss Nürnberg (D-AH) - Der Besitzer eines Computers muss nicht seine ganze Familie lückenlos überwachen, um den Mißbrauch seines Internet-Anschlusses durch die Angehörigen auszuschließen und so allen Haftungsansprüchen zu entgehen. ...weiter lesen
60.000 Euro nach Darmdurchbruch bei einfachem Einlauf gefordert Nürnberg (D-AH) - Kommt es bei einer einfachen Darmspülung zu einer Verletzung der Darmwand, muss für rechtliche Ansprüche nicht erst der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen. Vielmehr ist bei einem derart ...weiter lesen
Druckgeschwüre im Krankenhaus Nürnberg (D-AH) - Druckgeschwüre gehören trotz aller Anstrengungen nicht zu den Behandlungsrisiken, die das Personal in Pflegeheimen und Krankenhäusern immer in den Griff bekommen kann. Mit dieser Begründung hat sich das ...weiter lesen
Nebenkosten-Abrechnung nicht angekommen Nürnberg (D-AH) - Ein Hausbesitzer muss im Streitfall zweifelsfrei beweisen können, dass seine Mieter die letzte Abrechnung der Nebenkosten fristgemäß erhalten haben. Ein entsprechender Ausgangsbeleg der eigenen Post reicht ...weiter lesen