Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschwerde
Der Begriff Beschwerde steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Eine Beschwerde ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, sondern ein allgemeiner Rechtsbefehl. Eine Beschwerde kann gegen gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, eingelegt werden. Seit der Neuregelung durch das Gesetz der Reform des Zivilprozesses gibt es die sofortige Beschwerde, die Rechtsbeschwerde und die Anschlussbeschwerde, die unbefristete, einfache Beschwerde gibt es nicht mehr. Welche Beschwerde wann zutrifft muss mit einem Fachmann gesondert erforscht werden.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt. Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
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Verfassungsgericht bestraft Anwalt wegen aussichtsloser Beschwerde Nürnberg (D-AH) - Wer nicht hören will, muss fühlen: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt (Az. 2 BvR 719/06) einen Anwalt zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, nachdem er mehrfach die obersten Richtern der Republik mit ein und derselbe Beschwerde bombardiert hatte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Wer bei einer mündlichen Prüfung durchfällt, kann schwerlich einen unfreundlichen Prüfer für den eigenen Misserfolg verantwortlich machen. Selbst wenn der Prüfer bei falschen Antworten gar Grimassen schneidet, bleibt die Prüfung gültig. Das hat jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden (Az. 2 K 1410/05), berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline . Geklagt hatte eine angehende Steuerberaterin. Gemeinsam mit drei weiteren Prüflingen hatte sie an der mündlichen Steuerberaterprüfung teilgenommen. Während die drei Mitbewerber die Prüfung erfolgreich meisterten, fiel die Frau glatt durch - und machte dafür einen der Prüfer verantwortlich. Während meines Kurzvortrages hat der Mann immer Grimmassen gezogen, behauptete sie vor Gericht. Das habe sie irritiert und völlig aus dem Konzept gebracht. Alles gut und schön, ihre Beschwerde ist aber zwecklos, meinten die Richter. Denn: Es prüfen nun einmal Menschen und keine Maschinen. Bei falschen oder abwegigen Antworten müsse man immer mit solchen Reaktionen rechnen. Ein mürrisch dreinblickender Prüfer verhält sich rechtlich also völlig korrekt und verstößt nicht gegen die für eine Prüfung maßgebenden Verfahrensbestimmungen, bestätigt Rechtsanwalt Kai Steinle von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Nürnberg (D-AH) - Wer nicht hören will, muss fühlen: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt (Az. 2 BvR 719/06) einen Anwalt zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, nachdem er mehrfach die obersten Richtern der Republik mit ein und derselbe Beschwerde bombardiert hatte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, stand der Mann für seinen Mandanten bereits mit zwei Verfassungsbeschwerden zu Buche, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Trotzdem reichte er nunmehr eine dritte Beschwerde zum selben Sachverhalt mit wiederum den gleichen Argumenten ein. Durch die immer wieder eingereichten Verfassungsbeschwerden, die offensichtlich aussichtslos waren, sahen sich die obersten Gesetzeshüter der Republik in der Erfüllung der ihnen vom Volke übertragenen Aufgaben erheblich behindert. Insbesondere ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege müsse sich dessen bewusst sein, betonten sie in ihrem Beschluss. Denn ein zugelassener Anwalt muss von seiner Profession her wissen, dass er durch seine Uneinsichtigkeit unnötig den berechtigten Grundrechtsschutz für andere Bürger verzögert.
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