Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beschlussfassung
Juristisch gesehen handelt es sich bei einer Beschlussfassung um ein sogenanntes mehrseitiges Rechtsgeschäft, das seinem Sinn und Zweck nach der Willensbildung beispielsweise einer Personenvereinigung, einer Gesellschaft, einer Körperschaft oder einem ähnlichen Zusammenschluss mehrerer Personen dient.
Dabei vollzieht sich die Beschlussfassung in der Regel in der Weise, dass innerhalb einer Versammlung über einen bestimmten Antrag beraten und anschließend abgestimmt wird. Soweit dabei das sogenannte Mehrheitsprinzip gilt, bedarf es nicht der Willensübereinstimmung aller Beteiligter, sondern lediglich der jeweils geforderten Mehrheit, um anschließend alle an den Beschluss zu binden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 18.03.2011