Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beratung Rechtsanwalt
Erstberatung dient nicht dazu, dem Mandant eine vollständige Lösung seines Problems zu bieten. Dies kann eine Erstberatung mit dem Ziel der ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch sein. Die Erstberatung soll den Mandanten in die Lage versetzen zu entscheiden, ob er die Angelegenheit weiter verfolgen soll, ob er Ansprüchen Dritten gegenüber aussichtsreich, oder zumindest schadensminimierend entgegentreten kann, bzw., welche Rechte und Pflichten ihm seine Position gewährt, bzw. auferlegt. Das Erstberatungsgespräch gibt es als solches nur für Verbraucher, und es ist gebührenrechtlich unabhängig von der Dauer und dem Gegenstandswert pauschaliert und limitiert. Ansonsten ist die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt umfassend, und soll den Mandanten in die Lage versetzen, sein rechtliches Vorgehen zu bestimmen. Die Gebühren richten sich dann nach dem Wert des Gegenstandes der Beratung. Folgt eine geschäftliche Tätigkeit, des Rechtsanwaltes, und fällt dadurch eine Geschäftsgebühr an, wird diese mit der Beratungsgebühr verrechnet.
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Stand: 20.04.2011