Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Begründung
Der Begriff Begründung steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Allgemeine Rechtsfragen
0900-1 875 002-455
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Infos zur Begründung
Unter einer Begründung im Allgemeinen versteht man die zwecks Nachprüfung regelmäßig erforderliche, schriftliche Darlegung der rechtlichen wie tatsächlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, bzw. einen Antrag begründen sollen. Sie kommt vor allem auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens vor, da eine Behörde, die einen Verwaltungsakt erlässt, grds. zur Begründung verpflichtet ist. Fehlt jedoch so eine Begründung, kann der Verfahrensfehler noch geheilt werden. Gerade bei Verwaltungsakten ist die Begründung der Behörde wichtig, um ihre Entscheidung eventuell anzugreifen, wenn die Behörde ihrer Ermessensentscheidung nicht wie erforderlich nachgekommen ist.