Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltskosten
Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Gebühren richten sich hier nach den verschiedenen außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts im Rahmen festgelegter Streitwerte und Gebührenrahmen. Lediglich im Beratungsbereich wurde auf die gesetzliche Gebührenfestlegung verzichtet. Die Vergütung für Beratung und Gutachten können vereinbart werden.
Neben den Kosten für den Anwalt sind regelmäßig noch Gerichtskosten zu zahlen, die Gerichte für ihre Tätigkeit beanspruchen und deren Erhebung im Gerichtskostengesetz geregelt ist. Die Anwaltskosten teilen sich in Gebühren und Auslagen, Gebühren werden für die allgemeinen Kosten des Gerichts und des Anwalts gezahlt, während Auslagen durch besondere Aufwendungen des Anwalts hervorgerufen werden. Bei Beratung über die Deutsche Anwaltshotline sind aber nur die Telefongebühren zu zahlen, und daher für eine Erstberatung auf jeden Fall zu empfehlen.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen. Stand: 13.05.2011
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