Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltshotline
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. September 2002, Az. I ZR 44/00, entschieden, dass eine Anwaltshotline mit telefonischer Rechtsberatung über eine Mehrwert-Servicenummer (damals mit der Rufnummerngasse 0190) nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz oder die Rechtsanwaltsgebührenordnung verstößt. Die hotlinebetreibende Gesellschaft vermittelt nur an den Anwalt weiter und führt damit keine unerlaubte Rechtsberatung durch. Der angerufene Anwalt und der Anrufer sind somit direkt Vertragspartner. Der Anwalt darf ein zeitabhängiges Honorar für die Beratung fordern. Dies erfolgt bei der Telefonberatung durch die Rechnung der Telefongesellschaft. Wichtig ist vor allem, dass die anfallenden Kosten transparent sind.
Die meisten Rechtsfragen lassen sich von einem Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten per Telefon beantworten. Bitte halten Sie evtl. vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit.