Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltsgebühren
Der Begriff Anwaltsgebühren steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Der Rechtsanwalt rechnet seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG) ab.
In zivilrechtlichen Streitigkeiten werden die Gebühren (Festgebühren) nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Streit- bzw. Gegenstandswert). Zum 01.07.2004 trat das jetzige Gesetz zur Vergütung der Rechtsanwälte in Kraft. Das RVG enthält wesentliche Änderungen des bisherigen Gebührenrechts der früheren BRAGO. Insgesamt sollen sich die Anwaltshonorare stärker an Umfang und Schwierigkeit der Arbeit orientieren. Fragen diesbezüglich beantworten Ihnen gerne unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte. Bei der Telefonberatung über die Hotline fallen nur die üblichen Minutengebühren an, unabhängig vom Gegenstandswert. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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