Der Begriff Angaben wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Rechtsprobleme mit Angaben können vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts entstehen. Häufig bestehen Unklarheiten, welche Angaben auf dem Bewerbungsschreiben stehen müssen, oder welche Fragen der Arbeitgeber stellen darf. Hierzu gibt es umfangreiche Regelungen und Urteile, so dass sich eine vorige Information auf diesem Gebiet lohnt, da bei einigen Punkten aktiv gelogen werden darf, ohne dass dem Arbeitgeber hinterher ein Kündigungsrecht zusteht. Ebenfalls problematisch ist welche Angaben man bei einer Polizeikontrolle machen muss, da man sich selbst nicht belasten muss, bspw. Alkoholtest.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
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Bekömmlicher Wein Nürnberg (D-AH) - In vino veritas: Wer auf dem Etikett seiner Flaschen und in Anzeigen dafür mit bekömmlichem Wein wirbt, verstößt gegen das geltende Handelsrecht. Nach der so genannten Health-Claims-Verordnung dürfen alkoholische Getränke wie Wein nämlich keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht ...weiter lesen
Aktualität von Preissuchmaschinen Nürnberg (D-AH) - Die Angaben in einer auf Preisvergleiche spezialisierten Internet-Suchmaschine müssen immer dem letzten Stand entsprechen. Werden aktuelle Preiserhöhungen bei den eingestellten Waren durch den Händler erst mit Verspätung angezeigt, ist von einer Irreführung der Käufer auszugehen - mit allen juristischen ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - In vino veritas: Wer auf dem Etikett seiner Flaschen und in Anzeigen dafür mit bekömmlichem Wein wirbt, verstößt gegen das geltende Handelsrecht. Nach der so genannten Health-Claims-Verordnung dürfen alkoholische Getränke wie Wein nämlich keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hingewiesen (Az. 8 A 10579/09).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wies eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz ihrer Weine Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder auf den Flaschenetiketten und bei deren Bewerbung neben anderen Attributen als bekömmlich aus. Das untersagten ihr jedoch die rheinland-pfälzischen Behörden. Und erhielten dafür jetzt die Zustimmung der Koblenzer Oberwaltungsrichter.
Das Wort bekömmlich bringe in erster Linie zum Ausdruck, dass der Wein den Körper und seine Funktionen nicht belaste oder beeinträchtige. Darin liegt aber eine gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden hinaus geht. Und eine solche Aussage ist laut der entsprechenden EU-Verordnung unzulässig.
Nürnberg (D-AH) - Die Angaben in einer auf Preisvergleiche spezialisierten Internet-Suchmaschine müssen immer dem letzten Stand entsprechen. Werden aktuelle Preiserhöhungen bei den eingestellten Waren durch den Händler erst mit Verspätung angezeigt, ist von einer Irreführung der Käufer auszugehen - mit allen juristischen Konsequenzen daraus. Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof bestanden (Az. I ZR 123/08).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Espressomaschine der Marke Saeco, die über die Preissuchmaschine idealo.de beworben wurde. Das Gerät stand wegen seines Preises von 550 Euro auf Platz 1 der Liste mit insgesamt 45 Angeboten. Dabei hatte der Händler, der das vermeintliche Schnäppchen anbot, den verbindlichen Verkaufs-Preis auf seiner eigenen Internet-Seite längst um 37 Euro heraufgesetzt. Womit ihn die Suchmaschine aber nur noch auf einen der hinteren, kaum für einen Käufer interessanten Plätze verbannt hätte. Weshalb einer der nicht vorne gelisteten Kaffeemaschinen-Anbieter sich hintergangen fühlte und wegen irreführender Werbung die gerichtliche Feststellung einer Schadensersatzpflicht des bevorteilten Konkurrenten verlangte.
Zu Recht, wie die Bundesrichter urteilten. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Portals für Preisvergleiche verbindet damit regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität das Karlsruher Urteil. Es stelle einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle zu finden ist. Einem Händler, der seine Waren dort einstellen lässt, ist zuzumuten, erst dann für sein Produkt einen höheren Preis zu fordern, wenn die von ihm vorgenommene Änderung von der Suchmaschine erfasst worden ist.
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