Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auslandsadoptionen
Die Zahl der Auslandsadoptionen nimmt stetig zu. Neben den Jugendämtern können auch ausländische Adoptionsvermittlungsstellen, sofern sie in Deutschland anerkannt sind und über einen in Deutschland anerkannten Sozialarbeiter verfügen, bei der Adoption von ausländischen Kindern vermitteln.
Bei einer Auslandsadoption sind anders als bei einer Adoption im Inland zwei Rechtssysteme zu beachten; das deutsche und dasjenige im Herkunftsland des Kindes.
Da jedes Land andere gesetzliche Regelungen hat, ist es wichtig, sich vor der Adoption entsprechend zu informieren. Unterschieden werden muss auch, ob im Herkunftsland des Kindes die Haager Adoptionskonvention Gültigkeit hat. Wenn ja, kann das Adoptionsverfahren ausschließlich über eine anerkannte Vermittlungsstelle laufen. In manchen Ländern ist eine Adoption zwar auch ohne die Mitwirkung einer Vermittlungsstelle möglich, die Anerkennung der ausländischen Adoption in Deutschland kann dann jedoch problematisch werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 03.12.2010