Aktuelles aus Recht und Justiz

Vorsicht vor sogenannten Fake Shops im Internet

Es mehren sich leider die Fälle, in denen Kunden auf gefälschte Internetshops hereinfallen und weder die vermeintlich gekaufte Ware, noch aber ihr Geld zurück erhalten.

Es mehren sich leider die Fälle, in denen Kunden auf gefälschte Internetshops hereinfallen und weder die vermeintlich gekaufte Ware, noch aber ihr Geld zurück erhalten. Diese Shops wirken teilweise täuschend echt, da viele der Daten von anderen echten Seiten kopiert sind. Auch Bilder, Gütesiegel oder ähnliche Zertifikate werden kopiert von anderen Seiten. Solche Shops sind daher sehr schwer auf den ersten Blick als ein sogenannter Fake Shop, also als eine Fälschung, zu erkennen. Käufer sollten deshalb ganz besondere Vorsicht bei dem Kauf im Internet walten lassen.

Misstrauisch machen sollten einen immer besonders günstige Preise und die scheinbar unbegrenzte Verfügbarkeit von Waren. Spontane Käufe im Internet sollten daher besser vermieden werden. Informieren Sie sich daher lieber zuvor ausdrücklich im Internet durch diverse Suchmaschinen über den für Sie unbekannten Shop. Lesen Sie in Ruhe verschiedene Bewertungen und Berichte über diesen Shop nach. Oft können Ihnen auch Verbraucherzentralen Hinweise dazu geben, ob hier ein Fake Shop vorliegt oder aber doch ein seriöser Onlinehandel.

Falls Sie doch auf einen betrügerischen Shop herein gefallen sind und auch bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, sollten Sie zuerst ihre Bank informieren und fragen, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist in der Regel in einem sehr kurzen Zeitraum noch möglich. Sie sollten ferner auf jeden Fall alle Beweise für Ihren Online-Kauf sichern. Bitte bewahren Sie alle Belege wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mail-Verkehr immer sehr sorgsam auf. Sie sollten auch auf jeden Fall Strafanzeige wegen des Tatbestandes des Betruges bei der Polizei erstatten und der Polizei alle von Ihnen gesicherten Unterlagen übergeben. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern teilweise schwierig ist, weil diese oft aus dem Ausland agieren, sollten Sie dennoch immer eine Strafanzeige erstatten.

Denn nur so können die Löschungen von Fake Shops aus dem Internet konsequent vorangetrieben werden. Zudem können teilweise mit anwaltlicher Hilfe nach erfolgter Akteneinsicht in das eingeleitete Strafverfahren doch noch Ansätze gefunden werden, um Ihre unstreitig bestehenden zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche noch durchsetzen zu können.

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