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Umgehängter Brautschmuck gilt als geschenkt

Schmuck, die eine türkische Braut bei einer Hochzeit in der Türkei umgehängt bekommt, gehört der Braut. Falls der Ehemann den Schmuck verkauft, kann er zu Schadenersatz verpflichtet werden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 UF 60/16).

Schmuck, die eine türkische Braut bei einer Hochzeit in der Türkei umgehängt bekommt, gehört der Braut. Falls der Ehemann den Schmuck verkauft, kann er zu Schadenersatz verpflichtet werden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 UF 60/16).

Das Paar hatte 2009 in Deutschland geheiratet und die Hochzeit anschließend in der Türkei gefeiert. Einige eingeladene Gäste schenkten der Braut Schmuck im Gesamtwert von 29.000 Euro. Darunter befanden sich eine Kette, mehrere Armreifen, eine Arm- und Halskette, alles aus Gold. In Deutschland einigte sich das frischverheiratete Paar darauf, dass der Bruder des Ehemanns den Schmuck aufbewahrt.

Die Ehe hielt nicht lange und seit 2011 lebten beide dann getrennt. Der Noch-Ehemann nahm dann den Schmuck an sich und verkaufte ihn in der Türkei für knappe 14.000 Euro. Als die Frau das mitbekam, klagte sie gegen den Mann. Vor Gericht wurden ihr 27.300 Euro Schadensersatz anerkannt.

Das Gericht beschloss, dass der Goldschmuck Eigentum der Frau ist. Nach türkischem Zivilrecht gesehen, gehört umgehängter Schmuck der Braut, ganz egal wer den Schmuck gekauft habe.

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