Aktuelles aus Recht und Justiz

Neue Hinweispflichten auf Online-Schlichtungsverfahren

Neue Hinweispflichten auf Online-Schlichtungsverfahren

Sämtliche betroffenen Händler, die im Internet Verträge mit Verbrauchern anbieten, sind gut beraten, unverzüglich zu überprüfen, ob nicht in Ihren Internetauftritten auf die Möglichkeit eines verbraucherrechtlichen Streitschlichtungsverfahrens hingewiesen werden sollte. Es sollte vorsorglich auch bereits jetzt ein Link aufgenommen werden auf die entsprechende Fundstelle der relevanten OS-Plattform für eine Streitschlichtung im Internet. Es gibt in solchen Situationen bekanntlich immer einen Wettlauf zwischen Internethändlern und Abmahnanwälten sowie insoweit klagebefugten Verbraucherschutzorganisationen, die erst einmal ganz schnell kostenpflichtig abmahnen. Sie durchsuchen sicherlich bereits jetzt systematisch das Internet danach, ob die neuen Pflichtangaben schnell genug aufgenommen wurden. Es besteht wieder einmal akute Abmahngefahr. Das Landgericht Bochum stellte nämlich in dem Unterlassen dieser Hinweise und Angaben einen Verstoß gegen § 3 a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) *1) i V. m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 524/2013 fest. Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 ist seit Anfang des Jahres 2016 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt besteht danach die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten. Der Verfügungsbeklagte hatte als ein in der EU ansässiger Onlinehändler diese Pflichten nicht erfüllt. Auf die Tatsache, daß eine konkrete Online-Schlichtungsmöglichkeit derzeit immer noch nicht besteht, ja sogar, daß damals die betreffende Plattform noch nicht einmal eingerichtet war, kommt es nach Auffassung der Richter nicht an. Da die europäische Pflicht zur Aufnahme der Hinweise eit Anfang des Jahres besteht, sitzt dadurch so gut wie jeder gewerbliche Internethändler im Abmahnungsfall wie die Maus in der Fall. Dem kann man nur zuvorkommen, indem die neuen Pflichtangaben so schnell wie möglich aufgenommen werden.

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