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Was ist bei der Rufbereitschaft zu beachten?

Rufbereitschaft bedeutet ? wie die Bezeichnung andeutet, die Bereitschaft, bei Bedarf an die Arbeitsstelle gerufen zu werden und zu arbeiten.

Rufbereitschaft bedeutet ? wie die Bezeichnung andeutet, die Bereitschaft, bei Bedarf an die Arbeitsstelle gerufen zu werden und zu arbeiten. Ob ein Ruf erfolgt, ist mehr oder weniger ungewiss. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, sich bereit zu halten, erreichbar zu sein und innerhalb einer vorgegebenen Zeit mit der Arbeit beginnen zu können. Ähnliche Formen sind der Bereitschaftsdienst und die Arbeitsbereitschaft. Der Unterschied zum Bereitschaftsdienst liegt u.a. darin, dass der Arbeitnehmer sich an einem von ihm gewählten Ort außerhalb des Betriebs aufhalten darf; er ist allerdings verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein (z.B. Telefon, Funk) und innerhalb einer vorgegebenen Zeit die Arbeit aufzunehmen. Die Rufbereitschaft ist also ein Zwischending zwischen Arbeit und Freizeit. Sie belastet den Arbeitnehmer weit weniger als ein Bereitschaftsdienst, der ja inzwischen auch als Arbeitszeit anerkannt wurde. Eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft besteht nicht per se, sondern kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Üblicherweise wird die Rufbereitschaft pauschal und geringer vergütet, als die Vollarbeitszeit. Nur wenn tatsächlich eine Heranziehung zur Arbeitsleistung erfolgt, entsteht der tatsächliche Lohnanspruch ggf. mit Überstunden- und Nachtzuschlägen. Eine Verpflichtung zu Rufbereitschaft ohne Vergütung besteht nicht. Die Zeiten von Rufbereitschaften zählen nicht als Arbeitszeit im Sin¬ne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gilt nur die Heranziehungszeit, also die Zeit, die der Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft tatsächlich an seinem Arbeitsplatz verbringt. Für weitere Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

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