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Verbraucher kann Online-Vertrag ohne Grund widerrufen

Kann ein Verbraucher einen Online-Kaufvertrag mit einem Online-Händler einfach so widerrufen oder bedarf es eines Grundes?

Kann ein Verbraucher einen Online-Kaufvertrag mit einem Online-Händler einfach so widerrufen oder bedarf es eines Grundes? Mit einer solchen Frage hatte sich der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt. Der Sachverhalt stellte sich in etwa wie folgt dar: Der Onlinehändler bot Matratzen zu einer "Tiefpreisgarantie" an. Der Käufer, ein Verbraucher, kaufte daraufhin über das Internet zwei solcher Matratzen. Diese wurden auch geliefert und vom Käufer bezahlt. Der Käufer fand aber anderweitig ein etwas günstigeres Angebot für die Matratzen und teilte daraufhin dem Online-Händler mit, er würde den Online-Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn er den Unterschiedsbetrag zurückerstatte. Hierzu kam es nicht, weshalb der Käufer den Vertrag fristgerecht widerrief und seinen gezahlten Kaufpreis letztlich im Klagewege zurückverlangte. Eine Rückerstattung des Kaufpreises lehnte der Online-Händler ab. Er argumentierte, dem Käufer komme es nur auf einen günstigeren Kaufpreis an, weshalb der Widerruf rechtsmissbräuchlich sei. Sinn und Zweck der Widerrufsmöglichkeit sei es aber, nach Erhalt der Ware diese zu prüfen. Mit Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15, hat der BGH zu Gunsten des Käufers entschieden und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Käufers verneint. Nach dem BGH bedarf es für den Widerruf nämlich keinerlei Begründung; entscheidend sei allein der fristgerechte Widerruf. Denn mit dem Widerrufsrecht soll dem Verbraucher bei Online-Verträgen die Möglichkeit gegeben werden, sich einfach vom Vertrag lösen zu können. Nach dem BGH kommt es also nicht darauf an, warum und weshalb der Widerruf erklärt wird. Nur ausnahmsweise, wenn der Online-Händler schutzwürdig ist (z.B. bei einem Widerruf Schädigungsabsicht oder schikanösem Verhalten des Käufers), kommt ein Rechtsmissbrauch in Frage. Ein Rechtsmissbrauch wurde aber deshalb verneint, weil der Käufer aufgrund der bestehenden Wettbewerbssituation nur einen für ihn günstigen Preisvorteil nutzen wollte.

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