Aktuelles aus Recht und Justiz

Nachlassermittlung eines Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker muss sich zur Konstituierung des Nachlasses aller Erkenntnisquellen bedienen, die zur Verfügung stehen.

Ein Testamentsvollstrecker muss sich zur Konstituierung des Nachlasses aller Erkenntnisquellen bedienen, die zur Verfügung stehen. Nur die eingehenden Postsendungen allein reichen nicht aus, um sich einen sicheren Überblick über die Vermögenswerte des Erblassers zu verschaffen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen.

Es sind insbesondere Ermittlungen über die Bankverbindungen, von Grundvermögen, von Versicherungen, Gesellschaftsbeteiligungen etc. anzustellen. Dafür ist eine gründliche Untersuchung der Wohnung des Erblassers erforderlich. Hierbei ist an die ungewöhnlichsten Aufbewahrungsorte wie Kühlschränke, Backöfen, Büchern, Decken oder unter Teppichen zu denken.

Gerade ältere und kranke Menschen neigen dazu, nachdem der Weg zur Bank immer beschwerlicher wird, die Guthaben aufzulösen und teilweise große Beträge zu Hause zu verwahren, wobei der Fantasie über die gewählten Verstecke keine Grenzen gesetzt sind.

Zu berücksichtigen ist, dass bei umfangreichen Nachlässen der künftige Erblasser in aller Regel mit dem zukünftigen Testamentsvollstrecker die Übernahme des Amtes im Voraus abklärt und bespricht. Er wird dann auch klare Hinweise zu Vermögenswerten und vorhandenen Vertragskonstruktionen sowie Verbindlichkeiten geben, sodass der Testamentsvollstrecker in jedem Fall einen Einstieg findet, auf dessen Basis er die Arbeit aufnehmen kann.

Die Fälle der Testamentsvollstreckung, in denen der Vollstrecker in eine kleine Mietwohnung gehen und nach Barvermögen fahnden muss, sind vergleichsweise selten. Auch in diesen Fällen muss jedoch das Bankvermögen nicht allein aus den gefundenen Kontoauszügen herzuleiten sein. Regelmäßig ist daher eine Anfrage beim Bundesverband Deutscher Banken zu stellen. Zu prüfen ist in dieser Phase auch, ob die Kündigung von Verträgen, so Mietverträge, Versorgungsverträge, Zeitschriftenabonnements und Ähnlichem erforderlich ist.

Sollten Erben den Nachlass oder Nachlassteile in Besitz genommen haben, steht dem Testamentsvollstrecker für die Durchsetzung seines Anspruchs auf Besitzeinräumung eine Klage gegen sämtliche Erben zu.

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