Aktuelles aus Recht und Justiz

Eine thematische Übersicht zum Verkehrsrecht

Gegenstand immer wiederkehrender Fragestellungen ist der Bereich des Verkehrsrechts. Doch was zählt eigentlich alles zum Verkehrsrecht?

Gegenstand immer wiederkehrender Fragestellungen ist der Bereich des Verkehrsrechts. Doch was zählt eigentlich alles zum Verkehrsrecht?

Das Rechtsgebiet ist weit umfassend und in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Grundsätzlich sollen mit den Normen die Rechte und Pflichten derer geregelt werden, die selbst am Verkehr teilnehmen oder Waren transportieren. Das primär mit dem Rechtsgebiet in Verbindung gebrachte Beratungsfeld ist das Straßenverkehrsrecht. Hierzu zählen die Bereiche:

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren,

das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren,

das Straßenverkehrszivilrecht sowie

die Kraftfahrtversicherung, und zwar insbesondere auch unter Berücksichtigung der Zusammenhänge der vorgenannten Teilbereiche des Verkehrsrechtes.

Weitere dem Verkehrsrecht zugeordnete Beratungsgebiete sind der Personen- und Güterverkehr auf der Schiene, wie auch der Luft-, See- und Wasserverkehr. Somit können von einem Rechtsanwalt, der Verkehrsrecht macht, auch zu Ansprüchen beraten werden, die um die Entschädigung aus einer Reise gehen oder Schadenersatz aus einer verlorenen oder beschädigten Fracht.

Nachstehend gebe ich Ihnen eine Übersicht der Gesetze an die Hand, die im groben das Verkehrsrecht regeln:

Straßenverkehrsgesetz

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrszulassungsverordnung

Fahrerlaubnisverordnung

allgemeine Eisenbahngesetz

Eisenbahnverordnung

Luftverkehrsgesetz

Luftsicherheitsgesetz

Bundeswasserstraßengesetz

Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Nebengesetzen, die im Einzelfall einschlägig sein können, sowie europarechtliche Vorschriften. Zur Durchsetzung der Ansprüche kann im Einzelfall auch eine Schlichtung möglich sein, die ggf. bei den Aufsichtsbehörden, also den zuständigen Bundesbehörden, durchgeführt werden kann.

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