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Möglichkeiten des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes im Bezug auf VW

Der Abgasskandal bei VW führte zu einem erheblichen Kursverlust bei den Anlegern. Dank des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) kann ein Verfahren gegen börsennotierte Unternehmen lohnen.

Der Abgasskandal bei VW führte zu einem erheblichen Kursverlust bei den Anlegern. Dank des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) kann ein Verfahren gegen börsennotierte Unternehmen lohnen.

  1. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Allgemeinen
    Das KapMuG wurde vor dem Hintergrund einer Vielzahl von gleich gelagerten Gerichtsverfahren im Nachgang des Telekom Börsengangs eingeführt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens müssen die Aktionäre nicht einzeln ihre Klagen durchsetzen. Stattdessen wird ein gemeinsames Musterverfahren durchgeführt, was dann aber für alle anderen gleich gelagerten Verfahren rechtlich bindend ist. Inhaltlich können in Kapitalanleger-Musterverfahren Streitigkeiten im Rahmen des Kapitalmarktrechts geltend gemacht werden. Typische Fälle sind Forderungen von Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen. Für den einzelnen Anleger bietet das Kapitalanleger-Musterverfahren den Vorteil, dass sein Prozesskostenrisiko deutlich geringer ausfällt. Denn im Fall einer Niederlage vor Gericht werden die Prozesskosten anteilig auf alle Kläger des Verfahrens verteilt. Außerdem wurde durch die Einführung des Musterverfahrens die durchschnittliche Verfahrensdauer gegenüber individuellen Einzelverfahren deutlich reduziert. Voraussetzung für ein Kapitalanleger-Musterverfahren ist allerdings, dass mindestens zehn gleich gelagerte Anträge innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vorliegen. Ab Eröffnung des Verfahrens haben dann alle andere Anleger die Möglichkeit, dem Verfahren durch Anmeldung beizutreten. Dies hemmt auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche.

  2. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Fall gegen VW
    Den Vorstand einer Aktiengesellschaft trifft die Pflicht, die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zu überwachen. Er muss das Unternehmen derartig organisieren, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß erfüllt werden. Diesen Pflichten ist VW aber nicht nachgekommen. Es erscheint insoweit als nicht ausgeschlossen, dass der Vorstand von VW die Öffentlichkeit früher über den Manipulationsverdacht hätte informieren müssen. Ein derartiger Manipulationsverdacht ist ein für die Anleger wesentliches Unternehmensereignis, was an diese per sogenannter Ad-hoc Mitteilung kommuniziert werden muss. Rechtlich wäre also insoweit zu klären, ab wann der VW-Konzern genau von den Manipulationsvorwürfen wusste. Nach derzeitigem Stand ist VW schon früh von verschiedenen Stellen immer wieder auf mögliche Manipulationen an ihren Dieselfahrzeugen hingewiesen worden. Je früher ein Wissen des Vorstands nachgewiesen kann, desto mehr können Anleger von möglichen Schadensersatzansprüchen profitieren. Denn interessant ist ein Verfahren insbesondere für Anleger, die ihre Aktien nach dem Datum der unterlassenen Mitteilung erworben haben. Diese können nämlich die Kursdifferenz zwischen ihrem Einstandskurs und dem späteren Verkaufskurs bzw. dem aktuellen Kurs verlangen.

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