Aktuelles aus Recht und Justiz

Eintragungsaufforderungen in dubiose Register

Nachfolgende Ausführungen sollen die Leser warnen. Schon seit einigen Jahren schreiben verschiedene Firmen Unternehmungen an, allerdings erhalten auch Privatpersonen solche Sendungen mit der Post.

Nachfolgende Ausführungen sollen die Leser warnen. Schon seit einigen Jahren schreiben verschiedene Firmen Unternehmungen an, allerdings erhalten auch Privatpersonen solche Sendungen mit der Post. Sogar Vereine, sogar auch Fußballclubs, werden angeschrieben.

Die Absender täuschen vor, offiziellen Charakter zu haben. Da ist z.B. von einer "Gewerbezentrale" die Rede, von einem "Firmenregister", es geht um ein "Branchenbuch" und ähnliches. Die Schreiben sind optisch mit offiziellem Anstrich versehen, mit farbigem Logo usw. Der Empfänger soll glauben, er erhalte einen Bescheid einer Behörde, eines Amtes. Links - meist in Einrahmung - stehen einige Daten des Empfängers. Im Nachhinein wird man sich fragen, wie diese Firma an diese Daten gekommen ist.

Unter dem Kasten wird der Leser aufgefordert, vorstehende Angaben zu überprüfen. Zu Ergänzungen ist ihm ein Schreibfeld angeboten. Um Rücksendung zur Vervollständigung der Unterlagen der versendenden Firma wird gebeten, gerne natürlich auch per Fax. In der rechten unteren Blatthälfte steht dann immer sehr vieles und dieses ganz klein gedruckt. Lektüre ergibt, dass durch Unterschrift ein Vertrag über zwei Jahre Laufzeit zustande kommt für eine Eintragung in ein Verzeichnis. Dafür wird pro Jahr eine Gebühr von mehreren Hundert Euro fällig. Und dieser Vertrag verlängert sich auch noch, wenn er nicht rechtzeitig drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Unterschriftszeile ist markiert nicht unter diesem Kleingedruckten, sondern sie schließt die linke Blattseite unter den Empfängerdaten und der Aufforderung zur Überprüfung, Ergänzung und Rückleitung ab. Wer liest alles durch? Viele unterschreiben einfach, denken dabei, die Registereintragung sei kostenlos.

Dann kommt die Rechnung. Der Rechnungsempfänger tut sich schwer, sein Missverständnis durchzusetzen. Sogar Rentner, die über ihre Unterschrift auf das Fehlen einer Firmentätigkeit (deutlich) hingewiesen haben, werden mit Rechnungsansprüchen überzogen. Die Firmen sind sehr, sehr hartnäckig. Teilweise haben sie sogar vor Gericht Erfolg. Anfechtung durch die Kunden wegen Irrtum und/oder Täuschung gelingt nicht immer. Darum: Lesen Sie vor jeder Unterschrift jedes Schriftstück ganz genau durch.

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