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Pro Ventus GmbH meldet Insolvenz an

Es war schon fast abzusehen: Nachdem die Finanzaufsicht BaFin der Pro Ventus GmbH die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hatte, folgte der Insolvenzantrag.

Es war schon fast abzusehen: Nachdem die Finanzaufsicht BaFin der Pro Ventus GmbH die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hatte, folgte der Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 10. August 2015 eröffnet (Az.: 613 IN 356/15).

Nach dem BaFin-Bescheid hätte die Pro Ventus GmbH die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen müssen. Doch nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird es damit nichts. Noch schlimmer: Die Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Noch ist zwar nicht klar, ob überhaupt ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Sollte es aber zur Eröffnung kommen, ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Den Anlegern ist zu empfehlen auf zweierlei Wegen vorzugehen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. Das sollten die Anleger auf keinen Fall verpassen. Denn nur korrekt angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.

Da dennoch Verluste drohen, sollten schon jetzt Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Laut BaFin-Bescheid hat die Pro Ventus GmbH ein Einlagengeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür notwendigen Erlaubnis gewesen zu sein. Dadurch stehen die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich in der Haftung und Schadensersatzansprüche können gegen sie geltend gemacht werden. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht. Diese hätten die Anleger nicht nur umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären müssen, sondern das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen.

Möglicherweise hätten sie auch wissen müssen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt und die entsprechende Erlaubnis nicht vorlag. Die Pro Ventus GmbH ist bereits der dritte Edelmetallhändler, der in den vergangenen Wochen ins Visier der BaFin geraten ist und sein Einlagengeschäft abwickeln muss. Wie auch schon bei der BWF-Stiftung und der Expert Plus GmbH folgte auf den BaFin-Bescheid der Insolvenzantrag. In allen drei Fällen bangen die Anleger nun um ihr Geld und sollten die letzte Chance sich rechtlich zu Wehr zu setzen sich nicht entgehen lassen.

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